2.Mo 21

Gesetze, damit man besser zusammen klarkommt

1 Gott sagte Mose ein paar Regeln, die wichtig waren, damit die Israeliten gut zusammenleben können:
2 „Wenn ein Israelit einen anderen Israeliten als Sklaven angestellt hat, dann soll er ihm keinen Knebelvertrag auf Leb-zeiten aufbrummen. Er soll nach sechs Jahren die Möglichkeit haben, auch ohne Ablösesumme gehen zu können.
3 Wenn er verheiratet war, als man ihn angestellt hat, dann soll seine Frau mitgehen dürfen. Wenn er nicht verheiratet war, kann er auch alleine gehen.
4 Wenn sein Chef ihm in der Zeit, wo er bei ihm war, eine Frau organisiert hat, dann soll die bei dem Chef bleiben. Genauso die Kinder. Er ist aber frei und kann abhauen, wenn er das will.
5 Falls der Angestellte aber ganz klar sagt: ‚Ich liebe meinen Chef, und ich liebe meine Frau und meine Kinder, ich will nicht entlassen werden!‘,
6 dann sollt ihr einen neuen Vertrag machen, mit Gott als Zeugen. Dieser Vertrag gilt dann auf Lebzeit, und er wird so besiegelt, indem man ein Piercing an das Ohr von dem Angestellten macht. Das sollte man an der Eingangstür von dem Chef machen. Dann gehört der Typ für immer zur Familie von dem Chef und bleibt für immer in seinem Dienst.
7 Noch was: Wenn einer von euch seiner Tochter irgendwo einen Arbeitsvertrag beschafft, dann darf sie dort nicht nach sieben Jahren einfach entlassen werden.
8 Wenn der Chef sie für seinen privaten Haushalt angestellt hat, sie aber nicht gut arbeitet, dann muss er ihrer Familie die Gelegenheit geben, sie aus dem Vertrag rauszukaufen. Auf keinen Fall darf er sie an eine Firma im Ausland vermitteln, nur weil er seine Zusagen ihr gegenüber nicht gehalten hat.
9 Wenn er möchte, dass sie Teil der Familie wird und sogar seinen Sohn heiratet, dann muss er ihr die gleichen Rechte geben, wie er sie auch seinen eigenen Töchtern geben würde.
10 Heiratet er sie aber selbst und will später noch eine zweite Frau heiraten (das war zu der Zeit möglich), dann darf er sie nicht vernachläs-sigen. Sie muss weiter mit Nahrung und Kleidung versorgt werden, und er muss auch ab und zu mit ihr schlafen.
11 Wenn er diesen Pflichten nicht nachkommt, dann muss er sie auch so gehen lassen, ohne Ablösesumme.“

Tatbestand: Todesstrafe

12 „Wenn jemand einen anderen so derbe verprügelt, dass der an den Folgen stirbt, muss er selbst auch sterben.
13 Es kann aber auch sein, dass es keine Absicht war und Gott zugelassen hat, dass er in der Wut die Kontrolle über sich verloren hat. Dann soll er sich aus der Gemeinschaft verpissen. Es wird da einen Ort geben, wo er hingehen kann. Gott wird den aussuchen.
14 Falls aber jemand den Mord richtig geplant, also einen vorsätzlich getötet hat, gibt es keine Möglichkeit zur Flucht. Auch in der Kirche ist er nicht mehr sicher. Ihr müsst ihn da rausholen und zum Tod verurteilen.
15 Wer seinen Vater oder seine Mutter verprügelt, bekommt die Todesstrafe.
16 Wer einen Menschen entführt (egal, ob der anschließend an jemand anderen weiter-verkauft wurde oder ob er noch in seiner Gewalt ist, wenn man ihn erwischt hat), bekommt auch die Todesstrafe.
17 Wer seinen Eltern die Krätze an den Hals wünscht und sie verflucht, bekommt die Todesstrafe.“

Tatbestand: schwere Körperverletzung

18 „Wenn sich zwei Männer prügeln und der eine verletzt den anderen dabei mit einem Messer oder einem Baseballschläger, so dass der nicht mehr laufen kann,
19 aber nach einer Zeit ist er wieder fit und kann mit einer Krücke wieder gehen, dann wird der Täter nur zu einer Ersatzleistung verurteilt. Er muss dem Geschädigten die Kohle für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit überweisen und ihm die Arztkosten bezahlen.
20 Wenn ein Chef seinen Angestellten körperlich derart verletzt, dass er an den Folgen kurze Zeit später stirbt, dann muss dieser dafür bestraft werden.
21 Falls der Verletzte aber länger als ein bis zwei Tage nach der Tat noch lebt, soll der Chef nicht dafür bestraft werden, denn er ist ja schon dadurch geschädigt, dass der Angestellte nicht mehr für ihn arbeiten kann.
22 Wenn Männer sich zoffen und sie stoßen im Kampf dabei eine Frau um, die schwanger ist, und die bekommt dadurch eine Fehlgeburt, dann soll der Schuldige eine fette Strafe zahlen. Das gilt, solange die Frau selbst keinen größeren Schaden genommen hat. Die Höhe der Zahlung kann ihr Ehemann festlegen. Die Zahlung muss gerichtlich bestätigt werden.
23 Wenn die Frau allerdings selbst auch einen körperlichen Schaden dabei erleidet, gilt der Grundsatz „Ein Leben gegen ein anderes Leben“,
24 „ein Auge für ein Auge“, „einen Zahn für einen Zahn“, „eine Hand für eine Hand“,
25 „eine Brandwunde für eine Brandwunde“, „ein Messerstich für einen Messerstich“, „eine Beule für eine Beule“ usw.
26 Wenn jemand von euch einem Angestellten aus Versehen ein Auge ausschlägt, dann soll er ihn dafür entsprechend auszahlen.
27 Und auch wenn er dem aus Versehen einen Zahn ausschlägt, soll er ihm dafür eine fette Summe überweisen. Dieses Gesetz gilt auch für Frauen.“

Körperverletzung, verursacht durch Haustiere

28 „Wenn eine Kuh einen Mann oder eine Frau umrennt und die dabei draufgehen, muss das Rind mit Steinen beworfen werden, so lange, bis es tot ist. Der Besitzer bleibt straffrei. Das Fleisch von der Kuh darf man aber nicht am nächsten Grillabend verspachteln.
29 War die Kuh aber schon länger aggressiv und sein Besitzer hat sie nicht ordnungsgemäß weggesperrt, obwohl man ihn drauf aufmerksam gemacht hat, dann muss nicht nur das Tier, sondern auch der Besitzer auf diese Art getötet werden.
30 Es besteht aber die Möglichkeit, sich von dieser Strafe freizukaufen, wenn ihm das erlaubt wird. Aber er muss den vollen Betrag abdrücken.
31 Wenn die Kuh einen kleinen Jungen oder ein Mädchen umrennt und es dabei stirbt, muss man genauso damit umgehen.
32 Wenn das Ganze mit einem Angestellten passiert, egal ob Frau oder Mann, soll der Besitzer von der Kuh dem Chef von dem Angestellten 3900 Euro Schmerzensgeld überweisen. Die Kuh soll -sterben.“

Schadensregulierung an fremden Kühen oder Pferden

33 „Wenn jemand von euch einen Gullideckel offen lässt oder wenn jemand auf einer Baustelle ein Loch buddelt und das nicht anständig absichert und da fällt dann ein Tier rein und stirbt,
34 dann muss er das Tier dem Typen, dem es gehörte, voll bezahlen. Die tote Kuh kann er behalten.
35 Falls eine männliche Kuh, also ein Stier, einen anderen Stier auf der Wiese angreift, so dass der stirbt, soll der Stier verkauft werden, und der Gewinn wird durch zwei geteilt. Auch das tote Tier soll man teilen.
36 War das aber allgemein bekannt, dass der Stier schon eine ganze Zeit superaggressiv war, aber der Besitzer hat trotzdem nichts dagegen unternommen, dann muss er einen neuen Stier kaufen und den toten damit ersetzen. Den toten Stier kann er behalten.“

Strafmaß bei Diebstahl

37 „Wenn jemand eine Kuh, ein Schaf oder eine Ziege klaut, das Tier dann schlachtet oder an den nächsten Imbiss verkauft, der muss fünfmal so viel an den Eigentümer bezahlen, wie das Tier vom Marktpreis her wert war.“